Laserblocker

Genevo FF Laserblocker

Angebot!
  • Kleinster Laserblocker am Markt
  • Bestes Preis/Leistungsverhältnis
  • Schutz gegen Lasermessungen aller Art
  • Legal als Parksensor mit CE und E Prüfzeichen
  • Einfache Installation in Fahrzeug
  • Günstige Alternative zum AL Priority

 399,00

Bitte beachten Sie folgendes vor Ihrer Bestellung.

Genevo FF Laserblocker

Typisch Genevo! Innovativ, minimalistisch, mit sehr gutem Preis/Leistungverhältnis.

  • Die kleinsten Sensoren aller Laserblocker
  • Abwehr von Lasermessungen aller Art (per Knopf abschaltbar)
  • Legaler Betrieb als Parksensor möglich
  • Unwiderrufliche Deaktivierung der Laserabwehr auf Knopfdruck
  • Sensorhalterung mit Niveauregulierung
  • Einfachster und unsichtbarer Einbau möglich
  • Spezielle Genevo FF Nummernschildhalterung (EU-Maße 520mm x 110mm – passt nicht für Österreich!)
  • Kein Anbohren der Stoßstange wie bei anderen Systemen nötig
  • Zertifiziert mit CE und E Prüfzeichen

Genevo FF Laserblocker – einfach clever

Der Genevo FF Laserblocker kann auf Wunsch mit 4 Sensoren bestückt werden. Somit sind auch große Fahrzeuge gut geschützt. Auf Wunsch auch vor Heckmessungen. 2 Sensoren vorne und 2 Stück hinten.

Leicht einzubauen, unsichtbar und extrem simpel in der Handhabung- der Genevo FF. Ein Knopf zum Umschalten zwischen Parksensor- und Laserblockerbetrieb. Ein Taster um die Laserblockerfunktion dauerhaft zu deaktivieren, um einen 100% legalen Betrieb in allen Ländern zu gewährleisten.

Die Sensoren sind nicht nur sehr klein und leicht einzustellen, sie passen auch in die spezielle Genevo FF Laserblocker Kennzeichenhalterung. Leider passt diese Halterung nicht für Kennzeichen in Österreich, da unsere Kennzeichen 1cm höher sind als die EU Norm.

Bestelloptionen:

  • 1-2 Sensor an der Front reicht vom Sportwagen bis zu Fahrzeugen der Mittelklasse.
  • 2 Sensoren an der Front werden für Mittelklasse Wagen und für SUV´s empfohlen.
  • 3-4 Sensoren werden nur benötigt, um das Fahrzeug auch vor Heckmessungen zu schützen. In der Regel ist das aber nicht nötig und mit großem Aufwand verbunden.

Rechtliche Hinweise!

Wichtige Informationen zur Ergänzung im österreichischen KFG (Kraftfahrgesetz) welche das Betreiben von Laserstörgeräten untersagt. Wir weisen alle Kunden darauf hin, dass die in diesem Gerät optional verfügbare Störfunktion in Österreich seit 2017 gesetzlich verboten ist. In anderen Ländern ist auch die Warnung vor Radar- oder Lasermessungen strafbar. Wir helfen Ihnen natürlich Ihr Gerät so einzustellen, wie es die Gesetzgebung in Ihrem Land vorsieht.

Auszug KFG Österreich 2017:

„Radar- oder Laserblocker“

  • 98a. (1) Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können, dürfen an oder in Kraftfahrzeugen nicht angebracht und in Kraftfahrzeugen nicht mitgeführt werden.

(2) Verstöße gegen die Bestimmung des Abs. 1 sind sowohl dem Lenker als auch dem Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs anzulasten.

(3) Werden die in Abs. 1 beschriebenen Geräte oder Gegenstände an oder in Fahrzeugen entdeckt, so sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht berechtigt, Zwangsmaßnahmen zur Verhinderung der Weiterfahrt zu setzen, bis diese Geräte oder Gegenstände ausgebaut sind. Diese Geräte oder Gegenstände sind für verfallen zu erklären.“